Für alle Unternehmen ist ihre Liquidität von entscheidender Bedeutung. Deshalb werden die vielfältigsten Instrumente verwendet, damit die Differenz zwischen Zahlungseingängen und Ausgaben eine möglichst große und positive Zahl ist. Das Thema ist wichtig. Von der Prozessoptimierung bis zum Steuersparmodell ist die Bandbreite möglicher Ansätze enorm. Wegen der Wichtigkeit werden nahezu sämtliche verfügbaren Möglichkeiten ausgeschöpft. Lediglich ein Thema wird von vielen Unternehmen stiefmütterlich behandelt: Fördermittel. Viele Unternehmer oder leitende Angestellte sind sich nicht darüber bewusst, dass ihr Unternehmen für kostenintensive Entwicklungen, Investitionen und weitere Maßnahmen möglicherweise staatliche Zuschüsse erhalten kann. Das Thema ist komplex und mit Vorurteilen behaftet. Deshalb möchten wir etwas Licht ins Dunkel bringen.

Die Anzahl der Förderprogramme ist unübersichtlich, die Beantragung der Gelder kompliziert und die Bürokratie der damit verbundenen Berichts- und Verwaltungsarbeit für Laien kaum handhabbar. All diese Gründe führen dazu, dass sich viele Unternehmen nicht an das Thema ran wagen. Dabei bietet die öffentliche Förderung eine Reihe von Vorteilen, die in vielen Phasen unbedingt beim Finanzierungsmix berücksichtigt werden sollten. Diese reichen von der Übernahme von Bürgschaften bis hin zu Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Vereinfacht kann man die Förderungen wie folgt einteilen:

  • Übernahme von Bürgschaften und vergünstigten Darlehen
  • Beteiligungskapital
  • Nicht rückzahlbare Zuschüsse

Am interessantesten sind natürlich die Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Daher werden wir den Fokus auf dieses Thema richten. Zuvor möchten wir aber auch die beiden anderen Möglichkeiten kurz beleuchten.

Bürgschaften und vergünstigte Darlehen sind nicht zu unterschätzen. Denn gerade in der Anfangsphase ist der Wille der Banken zur Kreditvergabe üblicherweise nur gering. Und auch bei Finanzierung von Wachstum oder Entwicklungsvorhaben sind Banken oft nur schwer zu überzeugen. Das gilt insbesondere dann, wenn größere Geldbeträge benötigt werden. Wird die Hausbank allerdings von der Haftung freigestellt, z.B. im Rahmen einer Bürgschaft, stellt sich der Sachverhalt schon anders dar. In einigen Fällen erfolgt die Kreditvergabe auch ohne das Einschalten der Hausbank. Und unter bestimmten Voraussetzungen eignen sich Förderdarlehen auch für Gründer und Startups.

Beteiligungskapital aus staatlichen Quellen ist ebenfalls erst auf den zweiten Blick attraktiv. Denn zunächst sind auch hier etliche formale Hürden zu nehmen und die Konditionen sind in der Regel erheblich teurer als bei geförderten Darlehen. Am Ende muss man sogar noch etwas von seinem Gewinn abdrücken. Das schmeckt nicht jedem. Aber gerade für kleinere Finanzierungen in der Gründungsphase sind beispielsweise Mikromezzanine-Beteiligungen interessant – vor allem bei Gründern, die keine nennenswerten Rücklagen haben. Aber auch etablierte Unternehmen können durch Beteiligungen der staatlichen Fonds Investitionen stemmen, die ihnen neue Märkte, Wachstum oder schlicht die Existenz sichern.

Nicht rückzahlbare Zuschüsse sind Gelder, die der Staat für einen bestimmten Zweck ausschüttet. Dieses Geld muss, wie der Name sagt, NICHT zurückgezahlt werden und erhöht damit die Liquidität des Unternehmens, ohne zu einem späteren Risiko zu werden. Grundsätzlich gibt es Zuschüsse für nahezu alle denkbaren Zwecke. Für die meisten Unternehmen sind vor allem folgende Förderungen von Interesse:

  • Förderung von Forschung und Entwicklung (Innovationsförderung, Digitalisierung etc.)
  • Investitionsförderung (Modernisierung, Ausbau etc.)
  • Beratungsförderung

Die Beratungsförderung wird üblicherweise nur kleinen Unternehmen (meist bis maximal 100 Mitarbeiter) gewährt und beläuft sich im Regelfall auf Beträge zwischen 1.500 Euro und 3.000 Euro. Lediglich bei der Beratung zur Digitalisierung oder im Rahmen von beauftragten Machbarkeitsstudien können bis zu fünfstellige Zuschüsse beantragt werden.

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Die Investitionsförderung ist erheblich komplexer. Dafür fließt hier in der Regel auch erheblich mehr Geld. Die Bandbreite reicht von Zuschüssen für eine erhöhte Energieeffizienz in der Produktion, eine bessere Wärmedämmung oder die Errichtung und den Ausbau von Biogas- oder Solaranlagen bis hin zu Zuschüssen für die Anschaffung von neuen Anlagen oder den Bau von Gebäuden zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen. Je nach Vorhaben und Rahmenbedingungen, können bis zu siebenstellige Zuschüsse gewonnen werden. Hervorzuheben ist jedoch, dass viele Möglichkeiten auf strukturschwache Regionen oder Vorhaben mit erheblicher wirtschaftlicher oder politischer Bedeutung für die jeweilige Region beschränkt sind. Ihre Beantragung ist daher in den meisten Fällen mit einem erheblichen Aufwand verbunden und unter Berücksichtigung von Aufwand und Nutzen nicht immer sinnvoll. Eine Prüfung der Fördermöglichkeiten ist bei Investitionsvorhaben hingegen immer anzuraten.

Besonders attraktiv ist die Förderung von Forschung und Entwicklung. Hier gibt es vielfältige Möglichkeiten für kleine und große Unternehmen. Ausschreibungen gibt es auf EU-Ebene, auf Bundesebene und auf Landesebene. Beantragt werden können typischerweise Machbarkeitsstudien, Einzelprojekte und Kooperationsprojekte, wobei viele Ausschreibungen ausschließlich die Durchführung von Kooperationsprojekten vorsehen. Bezuschusst werden die geförderten Vorhaben in der Regel mit 25% bis 50% des Projektbudgets. Besonders attraktiv sind in diesem Zusammenhang das für fast alle Branchen und Themen offene zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) sowie die Innovationsförderungen der Länder. Bei ZIM können Unternehmen für FuE-Vorhaben derzeit deutlich sechsstellige Zuschüsse erhalten. Interessant ist auch, dass nach Projektdurchführung weitere Zuschüsse für die Markteinführung beantragt werden können (Werbung, Zulassungen etc.). Für größere Unternehmen sind die themenspezifischen Ausschreibungen der Bundesministerien in der Regel sehr attraktiv. Die Ausschreibungen auf EU-Ebene sind aufgrund des damit verbundenen Aufwands und der geringen Wahrscheinlichkeit eines Bewilligungsbescheids für Unternehmen aus Deutschland erfahrungsgemäß weniger attraktiv. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig zu wissen, dass bei den meisten Förderprogrammen kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht.

Wichtig ist, dass die Antragstellung in der Regel mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. Darüber hinaus müssen die Projekt- oder Investitionskosten in der Regel nachgewiesen und abgerechnet werden, was ebenfalls mit einem nennenswerten Aufwand verbunden ist. Wenn ein Projekt von mehreren Unternehmen oder einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung gemeinsam durchgeführt wird, muss außerdem noch ein Kooperationsvertrag geschlossen werden. Hinzu kommen ggf. Berichte über den Projektverlauf sowie die erzielten Ergebnisse. All das ist grundsätzlich kein Hexenwerk, bedarf aber einem nicht zu unterschätzenden Zeiteinsatz sowie einem gewissen Geschick bei der Formulierung der Projektbeschreibung. Unerfahrene Antragsteller erhalten häufig Ablehnungsbescheide, obwohl sie eigentlich sehr gute Projekte vorweisen. Sofern man selbst keine Erfahrungen mit der Beantragung von Fördermitteln hat, sollte man sich Unterstützung einholen. Auch wir bieten unseren Kunden eine umfassende Fördermittelberatung an.

Abschließend bleibt noch die Erwähnung der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung. Diese gilt, unabhängig von der Unternehmensgröße, für alle Unternehmen. Und noch weitere Vorteile kommen ins Spiel: Denn erstens besteht auf diese Förderung ein Rechtsanspruch und zweitens erfolgt die Beantragung über den Jahresabschluss, der ohnehin angefertigt werden muss. Die Förderung erfolgt dann in Form einer Steuererstattung oder, wenn die Erträge negativ sind, in Form einer direkten Auszahlung.